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GP: Geschichte der Physik

GP IV: HV IV

GP IV.1: Hauptvortrag

Donnerstag, 18. März 1999, 13:00–13:40, MA 2

Das Gesetz Nr. 25 und die Überwachung deutscher Wissenschaft nach 1945 — •Manfred Heinemann

Das Gesetz Nr. 25 des Alliierten Kontrollrats beendete die Phase der Ausbeutung kriegsnaher Forschung und schuf bis zum Jahre 1955 ein Kontrollsystem für die naturwissenschaftlichen und technischen Forschungsgebiete. Nach einem Streit unter den Alliierten zonenweise ausgelegt teils als Selbstkontrolle der Forschung unter Leitung deutscher Behörden, teils als Kontrollinstrument der jeweiligen Besatzungsmacht hatte dieses Gesetz eine schwer einzuschätzende Bedeutung für die Wiederaufnahme bzw. Verhinderung der Forschung auf vielen Gebieten in den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Verbunden mit umständlichen Genehmigungsverfahren stellte sich neben den schon real wirkenden allgemeinen Forschungshinvernissen der Zeit damit eine weitere Barriere in den Weg auch der Beschaffung von Materialien zur Forschung. Trotz der Unsicherheiten für eine abschließende Einschätzung geben die Berichte aus den Forschungseinrichtungen der Pysik und anderen Disziplinen Hinweise auf die direkte und indirekte Wirkung der Regelungen, die wiederum andererseits eine Umgehung durch “nicht unterbinden können. Vom britischen Forschungskontrolloffizier als “und als bürokratisch“eingesch, öffnet das Gesetz Nr. 25 den Weg zu einer anhaltenden Kontrolle deutscher Wissenschaft und Technik auch über das Ende des Gesetzes hinaus.

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