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AKE: Arbeitskreis Energie
AKE 8: Offshore Wind
AKE 8.3: Hauptvortrag
Mittwoch, 16. März 2011, 12:00–12:30, BEY 118
Offshore- Windparks; Ausgewählte Anforderungen aus dem Genehmigungsverfahren und der Praxis der Errichtung — •Christian Dahlke — Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg
Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept 2010 analog der beiden andersfarbigen Vorgänger- Regierungen festgelegt, dass sie bis zum Jahr 2030 25.000 Megawatt installierte Leistung aus Offshore- Windparks realisiert sehen will. Ende 2010 waren allerdings nur 80 Megawatt am Netz. Es besteht für die nächsten beiden Dekaden ein Erfordernis an Wachstum und ein immenser Bedarf an technischem Know-How sowie an gut ausgebildeten Menschen, die diese ehrgeizigen Ziele umzusetzen helfen. Der Vortrag stellt zunächst die Rechtsgrundlagen für Errichtung und Betrieb sowie den aktuellen Stand der im Genehmigungsverfahren befindlichen Windpark-Vorhaben im Offshore Bereich dar. Sodann werden verschiedenene Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sowie die Schritte zur Realisierung des Vorhabens skizziert.Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Darstellung der Entwicklung der für die Errichtung erforderlichen Standards und Normen, die es für die Errichtung derartiger Offshore- Vorhaben bisher nicht gab. Referiert werden insbesondere Themen, die spezifisch maritime Probleme darstellen. Ferner werden mit den Themen Emission - insbesondere (Ramm-)Schall und Schwerkraftfundamente- zwei spezielle Punkte vorgestellt, die den engen Zusammenhang zwischen physikalisch- konstruktiven Elementen und wichtigen Belangen des Schutzes der Meeresumwelt aufzeigen.