Erlangen 2018 – scientific programme
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AKE: Arbeitskreis Energie
AKE 7: Wind Energy
AKE 7.3: Talk
Monday, March 5, 2018, 17:00–17:15, B 0.014
Windfinsternis als Ergebnis einer Sprungfunktion in der EEG-Vergütung — •Gunnar Kaestle — Clausthal-Zellerfeld, Deutschland
Aufgrund der Vorgaben der europäischen Kommission (keine Förderung bei negativen Preisen) zur Genehmigung von staatlichen Beihilfen findet sich in §51EEG 2017 die Regel, dass bei einer Phase von 6 Stunden oder länger mit negativen Preisen am Spotmarkt die Förderung gestrichen wird.
Diese Regel entspricht einer Sprungfunktion in der Vergütung, die bei kleiner Veränderung des Systems - ablesbar am Marktpreis - eine substantielle Änderung der Vergütungsfunktion bewirkt. Ein erheblicher Teil von EE-Erzeugungsanlagen (aktuell sind rund 10 GW installierter Kapazität mit Inbetriebnahme ab Januar 2016 von dem §51 EEG betroffen) erhält den Anreiz, herunterzufahren. Zu Erhaltung der Systembilanz muss die gleiche Leistung hochfahren. Hierbei reicht es nicht, auf eine ausgeglichene Bilanz innerhalb der üblichen 15min-Abrechnungszeiträume zu achten, sondern das Herunter- und Hochfahren unterschiedlicher Marktakteure muss um Sekundenmaßstab synchronisiert erfolgen, um schädlichen Auswirkungen auf die Frequenzstabilität zu vermeiden.
Hierbei ist ähnlich wie bei der Sonnenfinsternis im März 2015 die Herausforderung für Übertragungsnetzbetreiber der hohe Leistungsgradient und weniger der Verlust an erzeugter Energie. Der Beteitrag soll die möglichen Auswirkungen der negative-Preise-Regel diskutieren, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und Akteure sensibilisieren.